Am 1. Dezember 1997 trat eine neue Zwischenprüfungsordnung
inkraft, die für alle Studierenden, die sich seit
dem Wintersemester 1997/1998 in einer Hochschule zum
Theologiestudium eingeschrieben haben, gültig ist.
Wozu denn die
Zwischenprüfung?
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Die Zwischenprüfung soll das Grundstudium
abschließen und gleichzeitig nachweisen,
daß das Ziel des Grundstudiums erreicht
wurde und ob der/die Studierende mit dem erlernten
umgehen und es anwenden kann. Ohne die Zwischenprüfung
kann das Studium nicht mit Erfolg fortgesetzt
werden. Das heißt, daß zwar alle notwendigen
Scheine für das Examen gemacht werden können,
nur ohne den Zwischenprüfungsschein wird
man nicht zum Examen zugelassen.
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Wann muß
ich die Zwischenprüfung machen?
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Die Prüfungsordnung sieht vor, daß
die Zwischenprüfung spätestens
nach dem 5. Semester, also am Ende des 5.
Semesters, abgelegt wird. Wenn man aber
Sprachen nachlernen musste, so bekommt man
für jede nachgelernte Sprache ein Semester
Gnadenfrist.
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Welche Fächer
werden geprüft?
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Geprüft wird ein biblisches Fach, wobei
man sich aussuchen kann, ob Altes oder Neues Testament
(das hängt von den erfolgreich bestandenen
Proseminaren ab - also NT-Pro = NT Prüfung;
AT-Pro = AT Prüfung), Kirchengeschichte,
systematische Theologie und praktische Theologie
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Wie wird geprüft?
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Das biblische Fach und die Kirchengeschichte
werden schriftlich in Form einer Klausur
geprüft. Die Klausur dauert jeweils
3 Stunden und werden mit einem Kennwort
und einer Kennziffer ohne Namensnennung
abgegeben.
Die Fächer systematische und praktische
Theologie werden mündlich geprüft,
wobei man auch in einem dieser Fächer
eine schriftliche Proseminararbeit anfertigen
und dem Prüfungsamt als Ersatz zuschicken
kann. Der Ersatz durch die Proseminararbeit
gilt nicht für die schriftlichen Prüfungen
in biblischer und historischer Theologie
(AT/NT - KG)
In der biblischen Klausur werden drei Themen
zur Wahl gestellt, von denen man sich eines
aussuchen kann. Ziel dieser Prüfung
ist es, daß man sein Überblickswissen
anwenden kannst und eine "kleine"
Exegese durchführst. In KG werden zu
verschiedenen Themenbereichen (z.B. Mittelalter,
Reformation...) jeweils 3 Aufgaben gestellt,
aus dem man sich eine Aufgabe heraussucht
und bearbeitet.
Die mündlichen Prüfungen dauern
nur 20 Minuten und werden von den Professoren
durchgeführt, von denen man eine Veranstaltung
in den vorhergehenden Semestern besucht
hat. Dabei sitzt auch noch ein Protokollant,
der in der Regel keine Fragen stellt.
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Wie und wann
melde ich mich zur Zwischenprüfung an?
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Zweimal im Jahr, immer am Ende eines Semesters,
findet eine Zwischenprüfung statt.
Wann genau der Termin ist und bis wann man
sich anmelden kann, das steht im Amtsblatt,
kann von Professoren erfahren werden oder
hier bei uns unter News
Um sich anzumelden benötigt man:
- das Reifezeugnis
- den Nachweis über den Besuch einer
Einführungsveranstaltung in das Studium
der Theologie
- den Studienberatungsschein
- die Sprachen Griechisch, Latein, Hebräisch
- egal ob man das in der Schule oder an
der UNI lernte
- Vorlesungsscheine von Überblicksvorlesungen
der Fächer AT, NT und KG
- PROSEMINARSCHEINE in den Fächern
AT oder NT, KG und systematische oder
praktische Theologie (-> 3 Scheine)
- einen Bibelkundeschein, der die gesamte
Bibelkunde von AT und NT beinhaltet
- eine Bescheinigung, daß man in
der Anwärterliste für das geistliche
Amt eingetragen ist (Adresse siehe unter
Adressen)
- das Studienbuch
- eine Erklärung darüber, ob
man schon einmal eine Zwischenprüfung
gemacht und eventuell nicht bestanden
hat.
- eine Erklärung darüber, in
welchem biblichen Fach, also ob AT oder
NT, die Klausur geschrieben werden soll.
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Was an Scheinen
brauche ich also für die Zwischenprüfung?
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- die drei Sprachen Latein, Griechisch,
Hebräisch
- den Studienbratungsschein
- den Einführungsveranstaltungsschein
- 3 Vorlesungsscheine - je einer in den
Fächern AT + NT + KG
- 3 Proseminarscheine - je einer in den
Fächern AT oder NT + KG + Syste oder
praktische Theologie
- einen Gesamt-Bibelkundeschein
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Wo kriege ich die
Prüfungsordnung?
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In der Regel im Sekretariat des Dekans
der Fakultät oder beim zuständigen
Studienberater.
Wie bieten aber auch die Zwischenprüfungsordnung
als Acrobat Reader-Dokument zum
Download an.
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Was ist alles
an Hilfsmitteln zur Zwischenprüfung zugelassen?
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Bei den Klausuren sind nur folgende Hilfsmitel
zugelassen:
- das hebräische AT (BHS/BHK)
- die griechische NT (Novum Testamentum
Graece/Greek New Testament)
- eine griechische Synopse (Synopsis Quattuor
Evangeliorum/Synopse der vier Evangelien)
- ein hebräisch-deutsches Wörterbuch
(Gesenius/Köhler-Baumgartner)
- ein griechisch-deutsches Wörterbuch
(Gemoll/Langescheid)
- eine deutsche Konkordanz
- das evangelische Kirchengesangbuch in
der Ausgabe für die Evang.-Luth.
Kirchen in Bayern und Thüringen.
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