Studieninfos

Zwischenprüfung


In diesem Bereich finden sich Studieninfos, die unsere User zur Verfügung gestellt haben. Wenn kein Autor vermerkt ist, stammen die Texte von der "alten" Theologie-Studieren.de-Seite von Mischa Heißmann.

Die Zwischenprüfung (Colloquium)

Am 1. Dezember 1997 trat eine neue Zwischenprüfungsordnung inkraft, die für alle Studierenden, die sich seit dem Wintersemester 1997/1998 in einer Hochschule zum Theologiestudium eingeschrieben haben, gültig ist.

INHALT:

 

Wozu denn die Zwischenprüfung?

Die Zwischenprüfung soll das Grundstudium abschließen und gleichzeitig nachweisen, daß das Ziel des Grundstudiums erreicht wurde und ob der/die Studierende mit dem erlernten umgehen und es anwenden kann. Ohne die Zwischenprüfung kann das Studium nicht mit Erfolg fortgesetzt werden. Das heißt, daß zwar alle notwendigen Scheine für das Examen gemacht werden können, nur ohne den Zwischenprüfungsschein wird man nicht zum Examen zugelassen.

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Wann muß ich die Zwischenprüfung machen?

Die Prüfungsordnung sieht vor, daß die Zwischenprüfung spätestens nach dem 5. Semester, also am Ende des 5. Semesters, abgelegt wird. Wenn man aber Sprachen nachlernen musste, so bekommt man für jede nachgelernte Sprache ein Semester Gnadenfrist.

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Welche Fächer werden geprüft?

Geprüft wird ein biblisches Fach, wobei man sich aussuchen kann, ob Altes oder Neues Testament (das hängt von den erfolgreich bestandenen Proseminaren ab - also NT-Pro = NT Prüfung; AT-Pro = AT Prüfung), Kirchengeschichte, systematische Theologie und praktische Theologie

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Wie wird geprüft?

Das biblische Fach und die Kirchengeschichte werden schriftlich in Form einer Klausur geprüft. Die Klausur dauert jeweils 3 Stunden und werden mit einem Kennwort und einer Kennziffer ohne Namensnennung abgegeben.
Die Fächer systematische und praktische Theologie werden mündlich geprüft, wobei man auch in einem dieser Fächer eine schriftliche Proseminararbeit anfertigen und dem Prüfungsamt als Ersatz zuschicken kann. Der Ersatz durch die Proseminararbeit gilt nicht für die schriftlichen Prüfungen in biblischer und historischer Theologie (AT/NT - KG)

In der biblischen Klausur werden drei Themen zur Wahl gestellt, von denen man sich eines aussuchen kann. Ziel dieser Prüfung ist es, daß man sein Überblickswissen anwenden kannst und eine "kleine" Exegese durchführst. In KG werden zu verschiedenen Themenbereichen (z.B. Mittelalter, Reformation...) jeweils 3 Aufgaben gestellt, aus dem man sich eine Aufgabe heraussucht und bearbeitet.
Die mündlichen Prüfungen dauern nur 20 Minuten und werden von den Professoren durchgeführt, von denen man eine Veranstaltung in den vorhergehenden Semestern besucht hat. Dabei sitzt auch noch ein Protokollant, der in der Regel keine Fragen stellt.

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Wie und wann melde ich mich zur Zwischenprüfung an?

Zweimal im Jahr, immer am Ende eines Semesters, findet eine Zwischenprüfung statt. Wann genau der Termin ist und bis wann man sich anmelden kann, das steht im Amtsblatt, kann von Professoren erfahren werden oder hier bei uns unter News

Um sich anzumelden benötigt man:

  1. das Reifezeugnis
  2. den Nachweis über den Besuch einer Einführungsveranstaltung in das Studium der Theologie
  3. den Studienberatungsschein
  4. die Sprachen Griechisch, Latein, Hebräisch - egal ob man das in der Schule oder an der UNI lernte
  5. Vorlesungsscheine von Überblicksvorlesungen der Fächer AT, NT und KG
  6. PROSEMINARSCHEINE in den Fächern AT oder NT, KG und systematische oder praktische Theologie (-> 3 Scheine)
  7. einen Bibelkundeschein, der die gesamte Bibelkunde von AT und NT beinhaltet
  8. eine Bescheinigung, daß man in der Anwärterliste für das geistliche Amt eingetragen ist (Adresse siehe unter Adressen)
  9. das Studienbuch
  10. eine Erklärung darüber, ob man schon einmal eine Zwischenprüfung gemacht und eventuell nicht bestanden hat.
  11. eine Erklärung darüber, in welchem biblichen Fach, also ob AT oder NT, die Klausur geschrieben werden soll.

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Was an Scheinen brauche ich also für die Zwischenprüfung?

  1. die drei Sprachen Latein, Griechisch, Hebräisch
  2. den Studienbratungsschein
  3. den Einführungsveranstaltungsschein
  4. 3 Vorlesungsscheine - je einer in den Fächern AT + NT + KG
  5. 3 Proseminarscheine - je einer in den Fächern AT oder NT + KG + Syste oder praktische Theologie
  6. einen Gesamt-Bibelkundeschein

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Wo kriege ich die Prüfungsordnung?

In der Regel im Sekretariat des Dekans der Fakultät oder beim zuständigen Studienberater.

Wie bieten aber auch die Zwischenprüfungsordnung als Acrobat Reader-Dokument zum Download an.

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Was ist alles an Hilfsmitteln zur Zwischenprüfung zugelassen?

Bei den Klausuren sind nur folgende Hilfsmitel zugelassen:

  1. das hebräische AT (BHS/BHK)
  2. die griechische NT (Novum Testamentum Graece/Greek New Testament)
  3. eine griechische Synopse (Synopsis Quattuor Evangeliorum/Synopse der vier Evangelien)
  4. ein hebräisch-deutsches Wörterbuch (Gesenius/Köhler-Baumgartner)
  5. ein griechisch-deutsches Wörterbuch (Gemoll/Langescheid)
  6. eine deutsche Konkordanz
  7. das evangelische Kirchengesangbuch in der Ausgabe für die Evang.-Luth. Kirchen in Bayern und Thüringen.

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