Verpflichtend sind
zunächst die Sprachen
Latein, Griechisch, Hebräisch. Dabei
ist es ohne Bedeutung, ob die Qualifikation in der
Schule oder nachträglich während des Studiums
erlangt wurde.
Weiterhin ist das
Colloquium (Zwischenprüfung) eine Voraussetzung
für die Examenszulassung
Siehe hierzu: Welche
Scheine brauche ich für die Zwischenprüfung?
An Hauptseminaren
benötigt man folgende Scheine:
- Einen Schein in systematischer Theologie
- Einen Schein in historischer Theologie
(Kirchengeschichte)
- Einen Schein in biblischer Theologie (entweder
AT oder NT)
- Einen Schein in Homiletik mit dem Nachweis
für eine gehaltene Predigt
- Einen Schein Kathechetik (Religionspädagogig)
Zu den Voraussetzungen für die Hauptseminare
siehe unter "Die
notwendigen Scheine für das Hauptseminar"
In den Kategorien historische Theologie, biblischer
Theologie und systematischer Theologie müssen
insgesamt nur zwei benotete Scheine vorhanden
sein (Seminararbeit)
Letzten Endes benötigt
man noch:
- Einen Schein in Philosophie (mündlich
- siehe hierzu das Merkblatt
zum Philosophicum des LKA) und die Belegung
von insgesamt 8 Wochenstunden Philosophie
- Die Belegung einer kirchenrechtlichen Veranstaltung
- Die Belegung von zwei sozial-psychologischen
Seminaren (Psychologie, Seelsorge...)
- Ein Gemeindepraktikum von ca. 4 Wochen
- Ein Praxisjahr Näheres siehe unter
Mein
Praxisjahr
Im Normalfall ist die Dauer des Praktikums auf 1
Jahr festgelegt. Für die Studierenden, die
alle drei Sprachen nachlernen mussten, kann die
Praktikumszeit auf 6 Monate verkürzt werden.
In der Regel werden Zivildienst und FSJ (teilweise)
anerkannt
Noch Fragen? Dann
schreib uns!