Examensanmeldung
Wann kann ich mich zum Examen melden?
- Wenn alle Scheine da sind (s. unten: Was benötige
ich für die Anmeldung zum 1. Examen?)
- Für die Prüfungen im Winter ist die Meldefrist
i.d.R. 15.6-15.7. des Vorjahres
- Für die Prüfungen im Sommer ist die Meldefrist
i.d.R. 15.12. des Vorjahres bis 15.01. des selben
Jahres
- Dennoch immer die aktuellen News bei uns lesen,
sollte die Anmeldefrist abweichen.
1. Schritt: Anmeldeunterlagen anfordern
Zunächst solltest Du beim Landeskirchenamt die
notwendigen Anmeldeformulare und Informationsblätter
anfordern. Dafür hat www.theologie-studieren.de
schon einen
Brief vorgefertigt, in den Du nur noch oben rechts
Deinen Absender, Ort, Datum und im Text das Jahr an
dem Du geprüft werden willst einträgst. Dann
nur noch unterschreiben und weg damit.
2. Schritt: Merkblatt gut durchlesen
Das Merkblatt zur Theologischen Aufnahmeprüfung
(hier
downloaden) bitte sehr aufmerksam durchlesen.
3. Schritt: Notwendige Materialien sammeln
- Das Anmeldeschreiben, das man vom LKA zugeschickt
bekommen hat. (Screenshots)
- Alle notwendigen Scheine (s. Examensvoraussetzungen).
- Einen ausführlichen Lebenslauf - nicht tabellarisch
- mit Maschine oder Hand geschrieben.
- Die Themenblätter mit den Schwerpunktthemen
für die sechs mündlichen Prüfungen
in jeweils dreifacher Ausführung.
Das Themenblatt im MS Word-Format zum ausfüllen
kann hier heruntergeladen
werden.
Ein Beispiel, wie das Blatt ausgefüllt wird kannst
Du hier
betrachten.
Bei der Wahl des Schwerpunktthemas ist zu beachten,
daß Formulierungen wie "unter besonderer
Berücksichtigung" vermieden werden.
Hierbei kann es in der Prüfung zu peinlichen
Geschehen kommen, weil die Prüfer davon ausgehen,
dass man sich im ganzen Themenbereich auskennt. So
verlangen z.B. die Prüfer bei dem Thema "Das
Markusevangelium unter besonderer Berücksichtigung
der Frau im alten Israel", dass man das gesamte
Markusevangelium beherrscht und zusätzlich noch
Fragen zur Frau im alten Israel beantworten kann.
Das klingt logisch, hat aber schon manchen in Schwierigkeiten
gebracht.
Solltest Du das Thema ändern wollen oder müssen,
ist vor dem Datum "Geänderte Fassung
vom" zu schreiben.
- Einen Nachweis der Taufe und der Konfirmation sowie
eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit
zur bayerischen Landeskirche. Alles drei solltest
Du in der Gemeinde bekommen, in der die jeweilige
Handlung war, bekommen.
- Für diejenigen, die das Examen im zweiten Anlauf
angehen, will das LKA eine Erklärung, dass man
schon einmal versucht hat, die Prüfungen zu bestehen.
- Solltest Du BAföG erhalten (haben), so teile
dies ebenfalls in einem kurzen Schreiben dem Prüfungsamt
mit. Dabei aber nicht ins Detail gehen - Du bekommst
noch ein extra Formular.
4. Schritt: alles kopieren und beglaubigen lassen
Obwohl das Prüfungsamt sehr ordentlich und korrekt
ist, kann es doch einmal passieren - z.B. auf dem Postweg
-, dass die Bewerbungsunterlagen verschwinden. Sollten
sich dabei Originale befunden haben, sind die auch weg.
Darum alles (auch die Seminarscheine) kopieren und von
einer Behörde gegen ein Entgelt oder im Pfarramt
(in der Regel) kostenlos mit einem Stempel beglaubigen
lassen. Die Beglaubigungen dürfen aber nicht älter
als 6 Monate sein.
5. Schritt: prüfen, tüten und weg damit!
Wenn alles beisammen ist, solltest Du dies noch einmal
mit der Checkliste, die hier
heruntergeladen werden kann, kontrollieren, ob alles
jetzt da ist. Ist das der Fall, so schnell wie möglich
alles in ein DIN A4 Couvert, zukleben und ab zum LKA.
Am sichersten ist es natürlich, wenn man persönlich
hingeht. Aber nicht jeder kommt nur wegen der Anmeldung
nach München. Also zur Post und den Umschlag als
Übergabeeinschreiben mit Rückschein losschicken.
Nicht vergessen, eine Quittung geben zu lassen, auf
der das Datum vermerkt ist.
Die Unterlagen müssen bis spätestens am letzten
Tag des Anmeldefrist entweder persönlich abgegeben
oder bei der Post eingereicht worden sein. Im letzteren
Fall gilt das Datum des Poststempels. Als besonders
darauf achten, dass von Hand ein gut lesbarer Poststempel
auf den Umschlag gedrückt wird. Im besonderen Fall
darauf bestehen.
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